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31.07.2010, 4:41


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Verbraucherschutz: Mehr Offenheit auf dem Kosmetikmarkt


Vorbei sind die Zeiten der geheimen Wundermittelchen gegen Falten: Ab Januar 1997 beherrscht "INCI" europaweit den Kosmetikmarkt. INCI bedeutet International Nomenclature Cosmetic Ingredient, auf Deutsch: Internationales Namensverzeichnis kosmetischer Inhaltsstoffe. Dahinter verbirgt sich eine einheitliche Regelung der Beschriftung aller kosmetischen Produkte innerhalb der Europäischen Union, angefangen bei der Gesichtscreme über Badeschaum, Seifen und Haarfärbemittel bis hin zum Lippenstift.

Information für alle Verbraucher

Alle Inhaltsstoffe, fortan europäisch als Ingredients bezeichnet, müssen namentlich aufgeführt werden; von Ölen über Seifen bis zu Verdickungsmitteln. Substanzen, die in einer Konzentration über ein Prozent im Produkt enthalten sind, werden als erstes genannt; danach folgen alle weiteren Inhaltsstoffe, wobei Parfum und Aroma nicht weiter aufgeschlüsselt werden. Zuletzt finden Sie die Farbstoffe. Ihr Name setzt sich aus CI für Colour Index und einer Nummer zusammen.

Beratung durch den Fachmann

Da nun alle Inhaltsstoffe angegeben sein müssen, wird es in Zukunft auch für Allergiker einfacher sein, verträgliche Kosmetika zu finden. Zahlreiche Bezeichnungen sind jedoch nicht so leicht zu verstehen, weil sie zukünftig nicht mehr in englischer, sondern in lateinischer Sprache auf den Packungen zu finden sind. Sollten Sie dabei Probleme haben, fragen Sie einfach in Ihrer Apotheke nach. Hier erhalten Sie – nebst ausführlicher Beratung – auch eine große Auswahl an Produkten speziell für die empfindliche oder die allergische Haut.




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